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Alters­vorsorge

Altersarmut
kann dann zu einem finanziellen Risiko werden, wenn das vorhandene Kapital nicht mehr ausreicht, um einen sorgenfreien Ruhestand zu gewährleisten. Es besteht die Gefahr, den gesellschaftlichen Anschluß zu verlieren.

Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Dr. hc. Rürup sieht die Aufgabe der privaten Alters­vorsorge darin, "das Risiko der Langlebigkeit einkommensmäßig abzusichern". Die Rentenbezugszeit hat sich seit 1960 nahezu verdoppelt, und wird sich weiter erhöhen. Dies muss entweder über höhere Einzahlungen oder niedrigere Rentenansprüche finanziert werden.
Prof. Hauer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung in Weiden sieht ein weiteres großes Problem in der mangelnden Absicherung der "Lebensstandard-Lücke". Keiner will freiwillig seinen erreichten Lebensstandard im Ruhestand aufgeben oder verlieren. Jedoch lag das Nettorentenniveau vor Steuern in 2017 lt. bpg bei 48,2 %! Das bedeutet, dass dem Rentner weniger als die Hälfte seines früheren Einkommens für die Aufrechterhaltung des Lebensstandards zur Verfügung steht

Die Versorgungslücke im Ruhestand wird damit  immer spürbarer.

Es sollte daher jedem klar sein, dass die gesetzlichen Alters­vorsorgesysteme alleine nicht mehr ausreichen, um den Ruhestand finanziell sorgenfrei genießen zu können.
Lassen Sie uns daher aktiv werden, denn:
Alt werden ist noch immer die einzige Möglichkeit, lange zu leben (Hugo von Hofmannsthal)


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Lösungswege für die private Alters­vorsorge

Der Gesetzgeber hat 2005 das Alters­vorsorgesystem neu in Schichten unterteilt. Diese werden unterschiedlich gefördert bzw. steuerlich behandelt, können aber gut miteinander kombiniert werden.

  • In der 1. Schicht, der Basisversorgung, sind die gesetzliche Rente sowie die private Rürup-Rente verankert. Die jährlichen Beiträge werden in der Ansparphase steuerlich gefördert, die Rentenzahlungen in Abhängigkeit vom Renteneintrittsalter besteuert.
  • In der 2. Schicht, der Zusatzversorgung, ist neben der betrieblichen Alters­vorsorge die Riester-Rente aufgeführt. Die staatliche Förderung erfolgt hier durch Zulagen und einem begrenzten Sonderausgabenabzug. Die Rentenleistungen unterliegen in vollem Umfang dem persönlichen Steuersatz.
  • In der 3. Schicht ist als ergänzende private Vorsorge die private Rentenversicherung erfasst. Die Beiträge werden in der Ansparphase nicht gefördert, die Rentenzahlung dafür deutlich niedriger besteuert als diejenigen aus Schicht 1 oder 2.

Und hier gilt wie bei allen Sparplänen: je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto höher fällt das Guthaben bzw. die spätere monatliche Rente aus.

Ein finanziell sorgenfreies Leben im Ruhestand ist zur Privatsache geworden.

  • Wie finde ich das passende Konzept für meine private zusätzliche Alters­vorsorge?
  • Wie kann ich meine lebenslangen Ausgaben sicher finanzieren?
  • Welche Versorgungsform entspricht meinen Wünschen und meiner Risikoneigung?

Diese und weitere Fragen zur privaten Alters­vorsorge beantworte ich Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch und helfe Ihnen bei der finanziellen Planung Ihres Ruhestandes. Nutzen Sie meine Expertise und langjährige Erfahrung als Ihr Ver­sicherungs­makler in Amberg! Ich freue mich auf Ihre Anfrage.