Risikolebensversicherung
Große wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen,
wenn der Hauptverdiener einer Familie verstirbt oder bei Tod der Ehefrau durch die alleinige Versorgung der Kinder nur mehr halbtags arbeiten kann. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurden im Jahr 2015 beinahe 10.000 Todesfälle im Haushalt gezählt, und damit deutlich mehr als im Strassenverkehr.
Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung ist oftmals nicht ausreichend, wenn noch wenig eingezahlt wurde. Die Risikolebensversicherung bietet für diesen finanziellen Ernstfall eine preisgünstige Möglichkeit.
Neben dem dringend gebotenenen finanziellen Schutz für die Familie lassen sich auch Finanzierungen fürs eigene Heim, die Ausbildung der Kinder oder andere Investitionen flexibel absichern. Gemäß einer Empfehlung der Verbraucherschützer sollten beide Eltern über eine entsprechende Risikolebensversicherung verfügen, damit es im Versicherungsfall kein böses Erwachen gibt.
Die Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person fällig, eine erste gezahlte Monatsprämie ist hierfür bereits ausreichend. Im Unterschied zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung werden keine Rückkaufswerte gebildet. Die Prämienberechnung hängt vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand des Antragstellers sowie der Vertragslaufzeit ab.
Gerne berate ich Sie zu diesen und allen anderen Fragen zur Risikolebensversicherung. Schreiben Sie mir, ich melde mich bei Ihnen.