Finanz-Vorsorge Dr. Weigl e.K.

Ihr Vorsorge-Partner im Raum Nürnberg

 Jetzt vorsorgen    Zu meiner Person


Die Basis-Rente,

ist eine lukrative Möglichkeit, um renditestark fürs Alter vorzusorgen!
Die Basis-Rente, auch "Rürup-Rente" nach dem ehem. Wirtschaftsweisen Prof. Dr. Dr. hc. Rürup genannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Alters­vorsorge und wie die gesetzliche Rentenversicherung der Basisversorgung (1. Schicht) zugeordnet.
Von der steuerlichen Förderung der Basis-Rente profitieren insbesondere Selbständige und Freiberufliche sowie Angestellte mit höherem Grenzsteuersatz. Die Steuererstattung wird in Zeiten niedriger Zinsen somit zum Rendite-Bringer.

Basis-Rente, einfach erklärt:


Angebot für eine Basis-Rente

Gerne erstelle ich ein unverbindliches Angebot


Grundlagen - Förderkonzept der Basis-Rente

Ab 2005 sind die Beiträge für die gesetzliche Altersvorge steuerlich absetzbar, beginnend mit 60 % und bis 2025 stufenweise auf 100 % ansteigend. Gleichzeitig wurde die Basis-Rente (Rürup-Rente) als weitere Vorsorgemöglichkeit eingeführt, die analog der gesetzlichen Rente ebenfalls steuerlich gefördert wird.
Das maximal förderfähige jährliche Beitragsvolumen, gesetzliche und Basis-Rente zusammengerechnet, wurde vom Gesetzgeber ab 2015 deutlich angepasst und wird jedes Jahr dynamisiert. In der Bezugsphase unterliegen die Renten der nachgelagerten Besteuerung.


Vorteile der Basis-Rente

  • Der Basis-Rentenvertrag ist ein wichtiger Baustein zur Schließung der Versorgungslücke im Ruhestand. Die lebenslange Leibrente trägt damit neben der gesetzlichen wesentlich zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos und zur Deckung der lebenslangen monatlichen Ausgaben bei.
  • Die Basis-Rente ist besonders attraktiv für Freiberufliche und Selbständige sowie Arbeitnehmer mit höherem Grenzsteuersatz. Mit Einmalbeiträgen können kurz vor der Rente stehende Erwerbstätige oftmals hohe Steuervorteile erzielen, die zudem gesetzlich garantiert sind.
  • Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung kann eingebaut werden und ist unter bestimmten Bedingungen dann ebenfalls steuerlich absetzbar.
  • Die Basis-Rentenprodukte sind in der Ansparphase äußerst flexibel, da es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitrag gibt. Rürup-Sparer können die Beitragshöhe ihren finanziellen Verhältnissen anpassen, und auch jederzeit Zuzahlungen in beliebiger Höhe leisten.
  • Die Basis-Rente ist im Vergleich zu den ungeförderten Vorsorgealternativen ein höchst interessantes und lukratives Steuersparmodell mit vielen Vorteilen.

Chancen mit der Basis-Rente

Je nach persönlichem Steuersatz können in der Basis-Rente bis über 40 % der gesamten Beitragssumme über die Steuererklärung an den Einzahler/Sparer wieder zurückfließen. Dieser Steuerrückfluss führt bereits bei Versicherungsverträgen mit rel. sicherem Zins (Deckungsstock einer Versicherung) zu merklich höheren Renditen als bei ungeförderten Produkten.
Allerdings sind bei Vertragslaufzeiten von über 10 Jahren angesichts der Niedrigzinsphase eher diejenigen Produktvarianten empfehlenswert, welche die Anlagechancen an den Kapitalmärkten nutzen. Bei geschickter Auswahl der hierfür am Markt angebotenen Versicherungslösungen sind dann deutlich höhere Renditen zu erzielen. Diese werden jedoch auch benötigt, um die bestehende Rentenlücke zu schließen und Ihnen einen finanziell sorgenfreien Ruhestand zu ermöglichen.

Gerne unterstütze ich Sie in der Suche nach dem für Sie passenden Basis-Renten-Tarif. Gerade im Hinblick auf die Auswahl ertragsstarker Tarifvarianten und der "richtigen" Hinterbliebenenregelung ist ein umfassender Marktüberblick gefordert, eben der Rat eines Experten.
Zur Berechnung eines individuellen Angebotes nutzen Sie gerne das folgende Anfrageformular. Oder Sie rufen mich einfach an.


Besonderheiten der Basis-Rente

Der Basis-Renten-Vertrag muss durch die hohe staatliche Förderung und der rechtlichen Anpassung an die gesetzliche Rente bestimmte Vorgaben erfüllen:

  • Die Leistungen werden als lebenslange monatliche Leibrente ausbezahlt, frühestens beginnend mit Vollendung des 62. Lebensjahres.
  • Die Basis-Rente ist wie die gesetzliche Rente nicht vererbbar, verpfändbar und beleihbar; unter eingeschränkten Voraussetzungen allerdings übertragbar.
  • Der Basis-Renten-Vertrag beinhaltet kein Kapitalwahlrecht. Eine Kündigung mit Auszahlung eines Rückkaufswertes ist ausgeschlossen. In der Ansparphase sind bei finanziellen Engpässen flexible Lösungsmöglichkeiten gegeben.
  • Grundsätzlich verfällt bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn das eingezahlte Kapital. Jedoch ist unter entsprechender Vertragsgestaltung und mit Zusatzbausteinen eine Übertragung auf die Hinterbliebenen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.