Als freier Versicherungsmakler bin ich unabhängig von den Interessen der Versicherungs- und Kapitalanlagegesellschaften einzig dem Kunden als meinem Auftraggeber verpflichtet. Dies ist der wesentliche Unterschied zu Versicherungsvertetern und Bankangestellten, die in ihrem Handeln ausschließlich den Weisungen und Vorgaben ihres Arbeitgebers verpflichtet sind. Der Versicherungsmakler steht in ... [ mehr ]